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Eine automatisierte Abfrage unserer
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Mechanismen ist ohne unsere Zustimmung unzulässig. Wir
verweisen dabei auch auf Par. 303a StGB Datenveränderung:
Wer rechtswidrig Daten (Par. 202a Abs. 2) löscht,
unbrauchbar macht oder verändert, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft. Der Versuch ist strafbar.Insbesondere
verweisen wir auch auf den Beschluss vom 25.08.2000 -
Az. 19 U 2/00 - des OLG Köln, der uns zur Vermeidung von
Störungen ein "virtuelles Hausrecht" einräumt, von dem
wir gegebenenfalls Gebrauch machen. Inhalte unsere
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